Весці Міжнароднай акадэміі вывучэння нацыянальных меншасцей
1 1997
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Бруно БАРТЦ (В.Bartz), доктар гуман. навук (Дуйсбургскі унт, ГЕРМАНІЯ)
ПАЛІТЫКА Ў АДНОСІНАХ ДА НАЦЫЯНАЛЬНЫХ МЕНШАСЦЕЙ У ЕЎРОПЕ
Glaubte man nach dem Ende der ideologischen und machtpolitischen Auseinandersetzung zwishcen Ost und West das Zeitalter des Friedens sei nun eingekehrt, so enthalten nun die Probleme des Zusammenlebens snthnischer Gruppen die groste Sprengkraft fur viele europaische Staaten, vor allcm aber fur die neuen Demokratien in Mittel und Osteuropa. Ethnische Konflikte sind jedoch Teil der europaische Geschechte:
Bei alien Grenzziehungen zwischen dem Wiener KongreB und dem Ende Zweiten Weltkrieges entstanden Staatem, in denen ethnische Mehrheiten ethnische Minderheiten gegeniibcrstanden. So konnen wir tagtaglich mi Femsehen Bilder von Auseinandersetzungen ubd Konflikten zwischen ethnisch verfeindeten Gruppen erleben, sei es auf Korsika im Baskenland, in Nordirland, im Baltikum oder die jiingste Eskalation des Kundenproblems in der Tiirkei, bis hin zum Vblkerkrieg im ehemaligcn Jugoslawien.
Heute isy wiedcr aktuell gewordene Zitat vo Karl Jaspers, das nach dem Zweiten Weltkrieg darauf hinwies, daB Europa vor einer schicksalhalfen Entscheidung stehe, namlich vor der "Balkanisierung" oder der "Hclvctisierung", d.h., daB es bur die Alternative gcbe zwischen einer prinzipiell endlosen Abspaltung multienischer Staaten mit dcr schrecklichen Konsequcnz der "ethnischen Saubcrimg" oder der Griinbund einer ubernationalen Rechtsgemeinschaft (a'la Scheweiz), welhe allein in der Lage sei, zwischen den Nationalitaten, den jeweiligen Mehrheuten imd Minderheiten, den nationalen und ethnischen Konflikten Frieden und usgleich zu schaffen.
Ethnischen Minderheiten ist in der Vergangenheit und in dr Gegenwart immer Unrecht angetan worden. Gewalt ist geschehen und geschieht wciter durch Staaten, in denen eine Zentralgewalt ethnischen Minderheiten an einer Entfaltung hindert. Nitwendig ist ein BewuBtsein, daB Geschichte nicht als Instrument benutzt werden darf, um Grenzen gewaltsam zu verandern. Es mogen "ethnische reine" Staaten entstehen, so wird doch weiteres Unrecht erzeugt. Die Losung von Problemen im Zusammenleben von ethnische Gruppen kann nicht allein Separatismus, Neuschaffung von Staaten und Aneigneng von Gebieten des Nachbarn sein. Anders ist es bei Staaten, die nur dutch Gewalt zusammengehalten wurden und wo die einzelne Region keinerlei Mitspracherecht besaB Zukunftsweisend konnen nur Lbsungen sein, wo Kompetenzen an Regionen und Kommunen abgegeben werden.
Ethnisches Siedlungsgebeit und Staat miissen nicht ubereinstimmen. Das war in friiheren Jahrhunderten nicht der Fall. Erst der Siegeszug des Nationalismus im 19. Jh hat diese Zielvorstellung in den Kopfen der Politiker und Burger entstehen lassen. Nach dem Nationalsozialismus, der diese Ubereinstimmung von Staat und Nation bis zum Exzeb verfolgte, geht es um andere Denk und Losungsansatze. Dazu bedarf es
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einer permaneten Arbeit, um das BewuBtsein dafur zu wecken, daB Nation und Territotium nicht tidereinstimmen mussen. Mehrere Ethnien konnen in einem Staat leben, wenn sie alle Chancen und Mittel zur Selbstentfaltung erhalten.
Das BewuBtsein fiir die Probleme von Minderheiten im eigenen Land kann antstehen, wenn in einem Nachbarland die eigene Minderheit in Schwierigkeiten ist. Polen sahen die Rechte fur die deutsche Minderheit in ihrem Land mit anderen Augen, als liber die Minderheitenrechte von Polen in Litauen diskutiert wurde.
Hier kbnne man fragen, wie vertragt sich die deutsche Einheit mit dem Gedanken, daB Staat und Nation nicht iibereinstimmen mussen. Menschen deutscher Sprache leben in Osterreich, der Schweiz, Belgien und Danenmark, warum muste die fnihcre DDR Teil der Bundesrepublik Deutschland werden? Zwingend war diese Einsicht nicht. Akzeptiert haben die Nachbarn die Einigung Deutschlands, weil sie in der Einbindung Deutschlands in Europa eine Garantie fur eine zukiinftige, ruhige Entwicklung in Mitteleuropa sahen und sehen.
Es wird selbstverstandlich werden mussen, daB eine Kulturregion auch liber den Staat hinausgehen kann. Schrifrsteller wie Hauptmann und EichendorfF lebten in und schrieben liber Landschaften und Regionen, die heute polnisch sind. Diese Autoren gehbren der deutschen Kultur an, konnten aber auch von Polen als ihre Schruftsteller angesehen werden. Auch ein Adam Mickiewicz, der als Pole schrieb, aber aus heutigen Litauen stammte, konnte eine Verbindung zwischen den Kulturen dieser beiden Lander herstellen.
In diesem Sinne ware es moglich, daB ethnische Gruppen und ihre Vertretter Bruckenfunktion zwischen Kulturen tibemehmen. Grenzen verlieren in der EU an Bereutung, seit die Kontrollen entfallen und der Handel ohne Sclilagbaum floriert. Ein einheitliches Europa soil nicht zu einer ethnischen Nivellirung fuhren. Im Gegenteil, die Regionen haben werden in Europa noch mehr Stimme und meht Chancen erhalten, ihre Identitat zu bewahren, wahrend sie friiher oft nur Verwaltungseinheiten in einem zentralistischen Staat waren. Der AusschluB der Regionen in der EU kann zu einem Sprachrohr der Regionen und ihrer Interessen in Europa werden. Er kann auf die Staaten einwirken, den Regionen mehr Rechte zu geben. Der Stabilitatspakt sucht Staaten dazu zu bringen, Grenzen einzuhalten und Minderheiten zu schlitzen. Die EU konnteauf diese Weise ein Virbild fur das gute Zusammenleben von ethnischen Gruppen werden.
Der Europarat hat sich von Anbeginn mit der Behandlung von Minderheitenproblemen auseinandergesetzt. Aber ich mochte hier nicht auf die Geschichte eingehen, sondern gleich auf die Aktualitat zu sprechen kommen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates verabschiedete 1993 eine Empfehlung an das Ministerko itee, ein Zusatzprotokoll liber Minderheitenrechte zut Europaischen Menschenrechtskonvention (EMRK) auszuarbeiten. Sie legte dazu einen vollstandigen Entwutf vor. Die Rechtsform des Zusatzorotokolls hatte den Vorteil gehabt, daB bei Beschwerden liber Nichteinhaltung der zu schiitzenden Rechte automatisch die Kontrollorgane der EMRK (Kommission und Gerichtshof) zum Zuge gekommen waren. So weit zu gehen waren die Regierungen aber nicht bereft. Beim Wiener Gipfel der Staats und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des
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Europarates im Oktober 1993 erhiet das Ministerkomitee ein vier Punkte umfassendes Mandat:
• vertrauenbildende MaBnahmen zu fordem (z.B. im grenziiberschreitenden Verkehr und in den Medicn);
• auf Wunsch der betroffenen Staaten bei der Ausarbeitung nationaler Gesetze und bilaterale Vertrage beraatend zur Seite zu stehen;
• ein Rahmeniibereinkommen uber Schutz nationaler Minderheiten auszuarbeiten und
• die Arbeiten an einem Zusatzprotokoll zur EMRK, allerdings beschrankt auf kulturelle Rechte, in Angriff zu nehmen.
Was das Rahmeniibereinkommen angeht, so ist man erstaunlich schnell zu einen konkreten Ergebnis gelangt, wenn man bedcnkt, daB der Text unter den Vertretem von ttber 30 Mitgliedstaaten ausgehandelt werden muBte. Am 10 November 1994 wyrde das Abkommen von Ministerkomitee verabschiedet, am 1. Februar 1995 zur Unterzeichnunm aufgelegr und sofort von 22 Mitliedstaaten untcrzeichnet. Inzwischen haben 27 Mitgliedstaaten unterzeichnet und Rumanien hat bereits ratifixiert. Drei Nichtmitgliedstaaten Albanien, Moldawien und die Ukraine haben Interesse geauBert, dem Ubereinkommen beizutreten. Der Beitritt der Nichtmitgliedstaaten, mit Zustimmung des Ministerkomitees, ist im Text vorgesehen.
Zwolf Ratifizierungcn sind erforderlich, damit das Ubereinkommen in Kraft treren kann. Es bestehcn gute Aussichten, daB dieser Punkt bald erreicht sein wird. Zugleich muB aber davon ausgegangen werden, daB einige Mitgliedstaaten in absehbarer Zeit nicht unterzeichnen werden. Das hangt nicht unbedingt damit zusammen, daB diese Staaten die Rechte von Angehorigen nationaler Minderheiten miBachten wollten. Fiir einige ist es eher sin staatsphisophisches Problem: es geht um den Grundsatz (vgl. Artikel 2 der franzosischen Verfassung) der Gleicliheit after Staatsbiirger vor dem Gesetz, ohne Riicksicht auf Ilerkunft, Rasse oder Geschlecht. Dieser Grundsatz, so meinen die Vertreter dieser Auffassung, laBt kerne Sonderbehandlund bestimmter Gruppen von Staatsbiirgem zu.
Die Parlamentarische Versammlung hat das Rahmeniibereinkommen das sie trotzdem als einen positiven, ersten Schritt ansieht kritisiert: Die Rechte seien zum Teil allzu dehnbar formuliert und gaben den Regierungen einen allzu groBen Spielraum bei der Auslegung. AuBerdem sei kein wirksamer Kontrollmechanismus vorgesehen.
Die Arbeiten an dem auf kulturelle Rechte beschrankten Zusatzorotokoll diirften schwieriger sein; denn hier es nicht um die Festlegung relativ allgemeiner Grundsatze, sondern um die prazise Formulierung justitiabler Rechte fiir Angehorige nationaler Minderheiten.
Wenn auch der Europarat bei der Erarbeitung von Rechtsnormen zum Minderheitenschutz die fiihrende Rolle spielt, sosoll der Beitrag anderer internationaler Gremien nicht unterschatzt oder gar vernachlaBigt werden.
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GroBe Verdienste hat sich insbesondere die KSZE (OSZE) mit ihrem Kopeiihagener Dokument von 1991 erworben, auch wenn dieses Dokumentvorkerrechtlich nicht verbindlich ist. Die Vollversammlimg der UNO verabschiedete in Dezember 1992 nach langen Vorarbeiten eine Erklarung iiber Minderheitenrechte zwar auch nicht rechtsverbindlich, aber eben weltweit anwendbar und zuminest inoralisch verpflichtend. Erwahnung verdienen schlieBlich die sehr gnindlichen Arbeiten im Europaischen Parlament an einer Charta der Volksgruppenrechte. Sie hatte Gemeinschaftsrecht werden sollen, konnte aber leider bisher auch auf Parlamentsebene noch nicht verabschiedet werden.
Бася НІКІФАРАВА (B.Nikiforova), доктар гуман. навук, выканаўчы дырэктар (Балтыйскі фонд менеджмента, г. Вільнюс, ЛІТВА)
ПАМЕЖЖА Ж КУЛЬТУРНАПСІХАЛАГІЧНЫ ФЕНОМЕН
Данный термнн в свонх языковых аналогах: лнтовскнй pasienis, польскнй pogranicze, белорусскнй памежжа, русскнй погранйчье поснт географнческйрегнональный смысл. Однако особый оттеночносмысловой образ ассоцннруется с польскнм термнном “kresy”. Это слово вызывает сентнментальную ностальгню, чувство нацнональной гордоста, внны за содеянное н несодеянное у одннх, воспомннання о попранном нацнональном достоннстве н утере государственностн у другнх. й тем не менее “kresy”, несмотря на нсчезновенне мх геополнтнческнх н государствепноправовых атрнбутов, жнвут в ііамятн народов Восточной Евроііы как культурнопснхологнческнй феномен. В этом протянувшемся от Калннннграда до Львова пограннчье людн говорят в своем большннстве не только на собственном языке, но н на языке свонх соседей, жнво мнтересуется нх полнтнческой, культурной н экономнческой жнзнью. В плане лннгвнстнческом н культурноннформацнонном онн выглядят эруднтамн Восточной Европы.